G e w ä s s e r o r d n u n gVereinsgewässer:SchlossteichBadeteichRegenückhaltebecken Kurt-Fischer-StraßeTeich Vierbergen
Allgemeine BestimmungenBeim Angeln in den Vereinsgewässern sind Jahresfischereischein, Sportfischerpass, Fangbuch und Gewä¤sserordnung unbedingt mitzuführen. Fehlt eine dieser Unterlagen, besteht A n g e l v e r b o t !Selbiges gilt bei Beitragsrückstand. Der Jahresbeitrag einschließlich Abgeltungsbeitrag für den jährlichen Arbeitsdienst ist spätestens am 14. März fällig.Jeder gefangene maßige Fisch ist sofort per Kugelschreiber mit Größenangabe und Datum in die entsprechende Rubrik des fangbuches einzutragen.Übertragung in das Fangbuch eines anderen Vereinsmitgliedes sind nicht erlaubt.Verendete Fische sind zu vergraben und zur Kontrolle der Fischverluste auf der letzten Seite des Fangbuches einzutragen.Fischtöter, Zentimetermaß, Messer, Hakenlöser und Unterfangkescher gehören unbedingt zur Ausrüstung.Mindestmaße, Fangzeiten und FangbegrenzungKarpfen38 cm15.03. - 15.10.2 Stück pro Woche/max. 20 pro KalenderjahrSchleie27 cm15.03. - 15.10.3 Stück pro WocheHecht60 cm01.05. - 31.12.2 Stück pro WocheAal50 cm15.03. - 15.10.UnbegrenztAngelwoche ist von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr. Das Nachtangeln ist erlaubt.Vorübergehende Änderungen gibt der Vorstand rechtzeitig bekannt, ohne dass es dafür einer Neufassung der Gewässerordnung bedarf.RutenzahlZwei Angelruten, dabei nur eine Rute als Raubfischangel.StippangelnDas Stippangeln ist in der Zeit vom 16.10 - 14.03 nur im Schlossteich, im Regenrückhaltebecken Kurt-Fischer-Straße und im Teich Bargteheide erlaubt. Die Haken dürfen nicht größer als Nr. 12 sein. Falls hierbei dennoch andere Fische gefangen werden, so dürfen sie im Rahmen der Fang Begrenzung mitgenommen werden.Der Badeteich und der Teich Vierbergen sind vom 16. 10. bis 14. 03. gesperrt und dürfen in dieser Zeit NICHT beangelt werden.SpinnangelnDas Spinnangeln ist in der Zeit vom 01.05 - 31.12. gestattet. Terminänderungen behält sichder Vorstand ausdrücklich vor.AnfütternNur am Schlossteich und am Regenrückhaltebecken Kurt-Fischer-Straße darf angefüttert werden. Die Höchstmenge beträgt 1 Liter Naßfutter.ArbeitsdienstDie Termine für Arbeiten an den Vereinsegewässern bestimmt der Arbeitsdienstleiter in Absprache mit dem Vorstand. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. Für den jährlichen Arbeitsdienst ist zusammen mit dem Jahresbeitrag ein Abgeltungsbeitrag zu zahlen. Dieser Betrag wird bei Teilnahme am Arbeitsdienst zurückerstattet.GastanglerEs werden keine Gastanglerkarten ausgestellt. Erwachsene Mitglieder sind jedoch berechtigt,einen Gast, der einen gültigen Jahresfischereischein besitzt, an die Vereinsgewässer zum Angeln mitzunehmen.Für den Gast muss eine schriftliche Erlaubnis von einem Vorstandsmitglied vorhanden sein. Vereinsmitglied und Gast dürfen zusammen nur zwei Angelruten benutzen und Fische nur im Rahmen der Fangbegrenzung fangen. Fänge des Gastes sind im Fangbuch des Mitgliedes einzutragen.Sonstige Verbote- Das Hältern von Fischen ist strengstens untersagt.- Ebenfalls untersagt ist das Stellen von Reusen und Netzen, Legen von Schnüren, mehr als ein Haken pro Rute,Drillinge für Friedfische, Senken mit Netzen über 1qm. Passiven Mitgliedern ist das Köderfischsenken untersagt.- Verbotene Köder sind: Lebende Fische, Edelfische, Frösche oder Warmblüter.- Untermaßige Fische oder Fische, die während der Schonzeit gefangen werden, sind sofort schonend zurückzusetzen.- Ausgelegte Angeln müssen ständig unter Aufsicht bleiben. Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln verboten.- Eigenmächtiger Besatz ohne Zustimmung des Vorstandes ist untersagt.- Bei Arbeitsdienst sind die Gewässer bis 14.00 Uhr gesperrt.- Das Befahren der Gewässerufer mit motorisierten Fahrzeugen ist an allen Vereinsgewässern verboten.- Das Befahren der Gewässer mit Booten zu Angelzwecken ist untersagt.S o n d e r b e s t i m m u n g für den SchlossteichEs dürfen nur 11 Mitglieder gleichzeitig angeln. Das Angeln von der Insel, das Parken auf der Insel und das Betreten der Insel sowie der Brücke mit Angelausrüstung ist strengstens untersagt. Der Angelbereich am Schlossteich ist eingeschränkt. Genaue Informationen siehe Anlage.S o n d e r b e s t i m m u n g für den BadeteichDer Badeteich kann nur noch über den Wanderweg parallel zum Starweg erreicht werden. Im Wald vor dem Badeteich dürfen keine PKW geparkt werden. Fahrräder und Mofas sind an das Gewässer zu schieben.Die Abkürzung von der Hopfenbachbrücke entlang des Hopfenbaches zum Badeteich ist strikt verboten!Zuwiderhandlung kann den Verlust des Gewässers zur Folge haben!S o n d e r b e s t i m m u n g für den Teich VierbergenEs dürfen nur 10 Mitglieder gleichzeitig angeln. Der Angelbereich am Teich Vierbergen ist eingeschränkt.Genaue Informationen siehe Anlage. Das Parken am Zubringer zur Umgehungsstraße ist strikt untersagt.HinweiseFischsterben, Gewässerverunreinigungen sowie Personalien von ermittelten Wildfischern sind sofort dem Vorstand zu melden. Selbiges gilt für Vereinsmitglieder, die gegen die Gewässerordnung verstoßen haben.Bei Kontrollen, zu denen jedes Vereinsmitglied berechtigt ist, sind alle Ausweise, Fangbuch und Gewässerordnung vorzulegen.Angel-Zechgelage, die meist mit dem entsprechenden Lärm verbunden sind, werden an den Vereinsgewässern nicht geduldet.Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Auch nicht selbst verursachter Unrat ist zu entfernen.Vereinsausschluss bei Verstößen gegen die GewässerordnungDie Gewässerordnung legt die Gebote und Verbote fest, die normalerweise jeden verantwortungsbewußten Angler bei der Fischwaid sowieso leiten. Dennoch gibt es immer wieder einige Vereinsmitglieder, die sich durch verantwortungsloses Handeln außerhalb der Vereinsgemeinschaft stellen und dem Verein Schaden zufügen können, der bis zum Verlust von Vereinsgewässern führen kann. Um diese Gefahr abzuwenden und die Mehrzahl der einsichtigen Vereinsmitglieder vor den Nachteilen zu schützen, die durch das negative Verhalten einiger weniger entstehen, können Verstöße gegen die Gewässerordnung durch den Vorstand mit Vereinsausschluss geahndet werden!Die Gewässerordnung vom 2. Januar 1996 tritt hiermit außer Kraft(Hinweise: 1. Genannte Anlagen stehen online nicht zur Verfügung, wurden aber jedem Vereinsmitglied mit der Original Gewässerordnung übergeben. 2. Die hier veröffentlichte Version der Gewässerordnung muss nicht die zwingend die aktuelle Version sein. Im Zweifelsfall bitte ein Vorstandsmitglied kontaktieren.)